Zum 01.01.2021 ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ in Kraft getreten – die abgekürzt NiSV genannt wird. Sie regelt den Umgang mit Geräten, die nichtionisierende Strahlung abgeben. Da viele kosmetische Behandlungsgeräte die in Heilpraktiker- und Kosmetikstudios häufig genutzt werden dazu gehören, betrifft die NiSV unter Umständen auch alle Kosmetikerin und Heilpraktiker.
Laut NiSV musst Du als Kosmetikerin /Heilpraktikerin ab dem 01.01.2022 einen erfolgreich absolvierten Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung vorlegen können, um noch bestimmte kosmetische Behandlungsgeräte einsetzen zu dürfen. Dabei geht es um den Schutz der Kundinnen vor Schäden bei falscher Anwendung der Strahlung.
Wer bereits betroffene Geräte in seinem Kosmetikstudio im Einsatz hat, sollte sich noch dieses Jahr um den Fachkundenachweis kümmern. Nur so kannst Du Deinen Kundinnen die Apparativen Behandlungen weiter anbieten.
* IPL-SHR Geräte mit dem Ziel eines Effektes auf das Zielgewebe
* Lasergeräte verschiedener Klassen
* Ultraschallgeräte (mit mehr als 50 Milliwatt pro cm2 am Auge, mehr als 100 Milliwatt pro cm2 am übrigen Körper)
* Hochfrequenzgeräte (von 100 Kilohertz bis 100 Gigahertz)
* Niederfrequenzgeräte (von 1 Hertz bis 100 Kilohertz)
* Magnetfeldgeräte (mit mehr als 400 Millitesla)
* Gleichstromgeräte (ab 8 Milliampere pro cm2)
Diese Geräte dürfen also ab dem 01.01.2022 nur noch für kosmetische Behandlungen verwendet werden, wenn Du als Kosmetikerin eine Fortbildung zur entsprechenden Fachkunde besucht hast. Wenn Kombigeräten mit mindestens einer der genannten Funktionen ausgestattet sind, fallen sie auch unter die NiSV.
Eine NiSV Schulung für einen gültigen Fachkundenachweis setzt sich aus 2 Modulen zusammen, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen:
Das Modul 1 „Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde“
Du bist vom Modul 1 befreit wenn Du
* eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin (nur 1-jährige Ausbildungen anerkannt)
* ein Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin (nur 1-jährige Ausbildungen anerkannt)
* eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
* eine beruflichen Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren (Stichtag 31.12.2021)
Wenn Du weiter eines der Geräte nutzen willst, die unter die NiSV fallen, musst du eine entsprechende Fachschulung nachweisen. Jeder, der das Gerät bedient, braucht einen eigenen Fachkundenachweis.
Die Aufbaumodule zu den verschiedenen Technologien musst Du aber auf jeden Fall absolvieren, wenn Du eins der Betroffenen Behandlungsgeräte nutzen möchtest. Hier wird keine Vorbildung anerkannt.
Laut NiSV muss zudem alle fünf Jahre ein verkürzter NiSV Auffrischungskurs absolviert werden, und zwar sowohl für das Modul zu den Grundlagen der Haut als auch für jedes Technologie-Modul damit alle Geräteanwender auf dem neusten Stand gehalten werden.
Wer ab dem 01.01.2023 Geräte, die von der NiSV betroffen sind, ohne Fachkundenachweis weiter benutzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen.
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